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Kircheneintritt/Wiedereintritt

Glaube braucht Gemeinschaft

Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.

Werden Sie doch Mitglied in der Evangelischen Kirche!

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
Rufen sie bei unserer Kirchengemeinde an und vereinbaren einen Gesprächstermin mit unserem Pfarrer oder der Pfarrerin. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch oder weiter unten unter "Kontakte".

Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin Ihrer Gemeinde erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen
- Sie können Patin oder Pate werden
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung

Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Die Taufe ist einmalig und steht dafür, dass Gott Sie annimmt. Die Taufe wird grundsätzlich von den großen Kirchen gegenseitig anerkannt. Bei einem Wiedereintritt
oder Übertritt werden Sie nicht erneut getauft.

Wenn Sie der Kirche noch nie angehörten, also noch nicht getauft sind, wird Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer gerne mit Ihnen über eine Taufe und die Vorbereitung darauf sprechen.
(Quelle: EKHN und Broschüre der EKHN zum Wiedereintritt)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EKHN:
www.ekhn.de

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