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Der Kirchenvorstand

Unser Kirchenvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Heinrich Braun, Fahrenbach
  • Michael Dreier, Fürth
  • Petra Gehron, Kröckelbach
  • Regina Kahl, Lörzenbach
  • Pfrn. Nina Nicklas-Bergmann
  • Eckhard Poduschnik, Fürth
  • Adam Schmitt, Krumbach
  • Stephanie Schünemann, Lörzenbach
  • Sebastian Seyfarth, Fürth
  • Klaus Strohmenger, Mitlechtern
  • Ramona Weber, Sonderbach (umgemeindet)
  • Pfrn. Denise Wenz

Die Wahl des Kirchenvorstandes

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.

Die Aufgaben

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind. (Quelle: EKHN)

In den vergangenen Jahren hat der Fürther Kirchenvorstand z.B. Beschlüsse gefasst, die die Energietechnik (Solaranlage auf dem Gemeindehaus), Einstellungen von MitarbeiterInnen (Organist, Küster, Gemeindediakonin), sowie die Kinder- und Jugendarbeit betrafen.

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