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Neuer Kirchenvorsteher Andreas Hildenbeutel

Neu im Kirchenvorstend

 

Am Sonntag, dem 3 März 2024, wurde  Andreas Hildenbeutel in sein Amt

als Kirchenvorsteher eingeführt.

 

Dank an Michael Dreier

Verabschiedung von Michael Dreier aus dem Amt des Kirchenvorstehers

Zum 24. Januar 2024 legte Michael Dreier sein Amt als Mitglied unseres Kirchenvorstandes mit Bedauern aus gesundheitlichen Gründen nieder. Michael Dreier war in den Kirchenvorstandswahlen 2015 und wieder 2021  in das Leitungsgremium unserer Gemeinde gewählt worden. Seine tiefe Verbundenheit mit unserer Kirchengemeinde zeigt er durch seine Mitarbeit und Förderung eines lebendigen Gemeindelebens. Schon in den 80ziger Jahren spielte er im Posaunenchor teilweise auch als Leitung des Chores und ist seit 2021 wieder aktives Mitglied unseres Posaunenchores. Als Kirchenvorsteher wurde natürlich Mitglied im Ausschuss für Kirchenmusik, sowie im Ausschuss für die die Kinder- und Jugendarbeit und im Festausschuss. Dort bleibt er uns erhalten. Hier möchten wir als Kirchenvorstände Michael Dreier auch im Namen seiner Kirchengemeinde von Herzen danken für seine treue und wertvolle Mitarbeit im Kirchenvorstand und wünschen ihm mit seiner Familie Gottes Geleit und Segen. 

 Pfrn. Denise Wenz (Vorsitz des Kirchenvorstandes)

Der Kirchenvorstand

Unser Kirchenvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Heinrich Braun, Fahrenbach
  • Michael Dreier, Fürth
  • Petra Gehron, Kröckelbach
  • Regina Kahl, Lörzenbach
  • Pfrn. Nina Nicklas-Bergmann
  • Eckhard Poduschnik, Fürth
  • Adam Schmitt, Krumbach
  • Stephanie Schünemann, Lörzenbach
  • Sebastian Seyfarth, Fürth
  • Klaus Strohmenger, Mitlechtern
  • Ramona Weber, Sonderbach (umgemeindet)
  • Pfrn. Denise Wenz

Die Wahl des Kirchenvorstandes

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.

Die Aufgaben

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind. (Quelle: EKHN)

In den vergangenen Jahren hat der Fürther Kirchenvorstand z.B. Beschlüsse gefasst, die die Energietechnik (Solaranlage auf dem Gemeindehaus), Einstellungen von MitarbeiterInnen (Organist, Küster, Gemeindediakonin), sowie die Kinder- und Jugendarbeit betrafen.

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